Marktordnung
Zusätzliche Marktordnung
· Es dürfen nur gesunde Tiere angeboten werden.
· Es dürfen nur Tiere einer Art in einem
dafür entsprechenden Käfig untergebracht werden.
· Tiere, die dem Handelsverbot unterliegen,
dürfen nicht angeboten werden.
· Die angebotenen Tiere sollen möglichst
tätowiert; Geflügel und Vögel beringt sein.
· Unerfahrene Käufer sollten über die
Haltungsbedingungen der zu erwerbenden Tiere informiert werden.
· Den Anweisungen des Hallenpersonals ist zu
folgen!
· Rauchen ist in der Ausstellungshalle
verboten!
· Teilnahme an der Börse ist nur unter
Anerkennung der Marktordnung möglich.
· Name, Adresse, Tierart und Anzahl muss von jedem Anbieter unten einzutragen.
· Wirbeltiere dürfen an Kinder und
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
· Es dürfen keine Hunde und Katzen in die Ausstellungsräume mitgebracht und/oder angeboten werden.
· Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tiere (Geflügel, Vögel, Nager und andere Kleintiere) aus Beständen, die einer tierseuchenrechtlichen Sperre unterliegen, nicht auf Tierbörsen und Tierschauen verbracht werden dürfen.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden.