RGZV Kellinghusen und Umgebung von 1884 e.V.

Wiesengrund 30

25548 Kellinghusen

 

Tel. 04822/4488

Wird sind nur bei Veranstaltungen vor Ort

 

Marktordnung

Zusätzliche Marktordnung

·         Es dürfen nur gesunde Tiere angeboten werden.

 

·         Es dürfen nur Tiere einer Art in einem dafür entsprechenden Käfig untergebracht werden.

·         Tiere, die dem Handelsverbot unterliegen, dürfen nicht angeboten werden.

·         Die angebotenen Tiere sollen möglichst tätowiert; Geflügel und Vögel beringt sein.

·         Unerfahrene Käufer sollten über die Haltungsbedingungen der zu erwerbenden Tiere informiert werden.

·         Den Anweisungen des Hallenpersonals ist zu folgen!

·         Rauchen ist in der Ausstellungshalle verboten!

·         Teilnahme an der Börse ist nur unter Anerkennung der Marktordnung möglich.

·         Name, Adresse, Tierart und Anzahl muss von jedem Anbieter unten einzutragen.

 

·         Wirbeltiere dürfen an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.

·         Es dürfen keine Hunde und Katzen in die Ausstellungsräume mitgebracht und/oder angeboten werden.

 

·         Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tiere (Geflügel, Vögel, Nager  und andere Kleintiere) aus Beständen, die einer tierseuchenrechtlichen Sperre unterliegen, nicht auf Tierbörsen und Tierschauen verbracht werden dürfen.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden.

Sentineltierhaltung bedeutet, dass Wassergeflügel, das mit Hühner zusammen läuft, verbracht werden darf. Dies muss mit einer tierärtzlichen Bescheinigung bestätigt werden (sollte Wassergefügel ausgestellt/ verkauft werden).                                                        Die Stallpflicht in Schleswig- Holstein wurde ab Ende April aufgehoben.Bislang gab es keinen Nachweis von der Geflügelpest H5N8 in Schleswig -Holstein.